Allgemeine Bestimmungen

1. Unterricht:

1.1 Das Schuljahr dauert jeweils vom 1. September bis zum 31. August
1.2 Der Musikunterricht kann grundsätzlich nur der angemeldeten Person in Anspruch genommen werden. Unterrichtsvereinbarungen sind nicht übertragbar.
1.3 Zu Beginn des Schuljahres wird der Musikschul-Stundenplan mit Unterrichtstag und -zeit für jeden Schüler aufgestellt. Diese festgelegten Unterrichtstermine können durch die Lehrkraft sporadisch oder auch dauerhaft verändert werden.
1.4 Die Aufsichtspflicht während des Musikunterrichts bezieht sich nur auf die vereinbarte Unterrichtszeit und den Unterrichtsraum. Eltern haften bis zum Betreten und Verlassen des Unterrichtsraumes für ihre Kinder.
Konkrete Details zum Bringen und Abholen besprechen Sie bitte mit Ihrer Lehrkraft.
1.5 Der Unterricht findet vorwiegend in der Grundschule Roßbach statt.

2. Gebührenregelung:

2.1 Die Unterrichtgebühren sind Monatsgebühren. Sie beziehen sich jeweils auf ein Schuljahr und sind in 12 Monatsraten jeweils zum 1. eines Monats fällig. Die Zahlung erfolgt monatlich durch Bankeinzug. Alle Bankgebühren, die durch Rückforderungen einer Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Gebührenzahlers.

3. Unterrichtsausfall:

3.1 Unterrichtsstunden, die auf Veranlassung des Schülers ausfallen, sind gebührenpflichtig.
3.2 Unterrichtstunden, die durch unvermeidliche Verhinderung oder Erkrankung der Lehrkraft ausfallen, sind bis zu vier Unterrichtsstunden im Schuljahr gebührenpflichtig. Bei längeren Verhinderungen einer Lehrkraft bemüht sich die Musikschule um eine Vertretung. Sollte dies nicht möglich sein und darüberhinaus weiter Unterrichtsstunden ausfallen, werden die Gebühren erstattet.

4. Ferien:

4.1 Die Ferien fallen mit den ortsüblichen Schulferien zusammen. An Feiertagen entfällt ebenfalls der Unterricht
4.2 An letzten Schultagen vor den Ferien ist Unterricht, mit Ausnahme des letzten Schultages vor den Sommerferien.

5. Abmeldungen/Kündigung:

5.1 Sollte ein Schüler seinen Musikunterricht am Musikforum beenden wollen, so ist dies zum Halbjahr und zum Ende des laufenden Schuljahres möglich. Die formlose Abmeldung ist spätestens 2 Monate vor dem jeweils möglichen Abmeldetermin abzugeben.

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